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Rückstellungen für drohende Verluste aus Mietverträgen
Im gegenständlichen Fall setzte sich der VwGH ua mit der Frage auseinander, ob für aus unkündbaren Mietverträgen resultierende Verluste Rückstellungen für drohende Verluste gem § 9 Abs 1 Z 4 EStG gebildet werden können. Der VwGH hob das angefochtene Erkenntnis wegen Unzuständigkeit des BFG auf, im Übrigen wurde die Revision der Revisionswerberin als unbegründet abgewiesen.
1. Der Fall
Die Revisionswerberin (Rw) ist ein im Lebensmitteleinzelhandel tätiges Unternehmen, das seinen Gewinn gem § 5 Abs 1 EStG ermittelt. Sie betreibt in angemieteten Räumlichkeiten an unterschiedlichen Standorten Verlustfilialen mit nicht kostendeckendem oder negativem Deckungsbeitrag. Während die Bildung von Drohverlustrückstellungen für bereits geschlossene Filialen mit negativem Deckungsbeitrag von der Finanzverwaltung akzeptiert wurde, bestand im vorliegenden Fall Uneinigkeit hinsichtlich der Anerkennung von Rückstellungen für weiterhin benutzte Verlustfilialen mit einem positiven Deckungsbeitrag.
Dem Bericht über die Außenprüfung ist zu entnehmen, dass „aus Sicht der Revisionswerberin eine verlustverursachende Miete durch den nicht kostendeckenden oder negativen Decku...