BauR Ktn | Kärntner Baurecht
5. Aufl. 2014
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G. Änderung durch LGBl 2013/85
Mit Art. CXV Abs. 1 des Gesetzes LGBl Nr 85/2013 wurde folgendes Inkrafttreten geregelt:
„(1) Dieses Gesetz tritt am in Kraft, soweit in Abs. 2 nicht anderes bestimmt ist.“