BauR Ktn | Kärntner Baurecht
5. Aufl. 2014
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§ 56 Verweise
EB zur Nov 1996 (WV):
Zu § 52, nun § 56:
Der Regelungsinhalt des § 52 (nun § 56) Abs 2 ist aus verfassungsrechtlichen Gründen (Verbot einer dynamischen Verweisung des Landesgesetzgebers auf Bundesgesetze) vorgegeben; Abs 1 enthält den korrespondierenden Verweis auf andere Landesgesetze in ihrer jeweils geltenden Fassung.
Anmerkungen:
0) LGBl 1996/62 idF LGBl 2013/85.
Diese Normierung wurde als § 52 K-BO 1996 durch die Nov 1996 neu aufgenommen, sie dient der Rechtsklarheit; bisher behandelte § 52 Übergangsbestimmungen. S EB.
Mit der Nov LGBl 2013/85 wurde Abs 2 gänzlich neu gefasst, wobei die genannten Bundesgesetze in ihrer zuletzt gültigen Fassung zitiert wurden.