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Kleewein/Pallitsch/Pallitsch

BauR Ktn | Kärntner Baurecht

Kommentar

5. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-1571-4

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Dokumentvorschau
Kleewein/Pallitsch/Pallitsch - BauR Ktn | Kärntner Baurecht

§ 52 Aufsicht

EB zur Novelle 1992:

Zu § 49 Abs 1 und 2, § 50 (nun § 52) Abs 1 erster Satz:

Es erfolgen lediglich systematische und sprachliche Klarstellungen sowie eine Zitatanpassung.

Zu § 50 (nun § 52) Abs 1 letzter Satz:

Wegen des Entfalls der Bestimmungen über den Bauanwalt (vgl § 12) ist auch eine Neuregelung der Verpflichtung der Gemeinde zur Übermittlung von Baubewilligungsbescheiden an die örtlich zuständige Bezirkshauptmannschaft erforderlich. Um einen unverhältnismäßigen und damit verfassungswidrigen Eingriff in die Gemeindeautonomie zu vermeiden (vgl insb Art 119a Abs 4 B-VG), wird die Übermittlungspflicht auf Baubewilligungsbescheide beschränkt, die im Hinblick auf eine mögliche Verletzung subjektiv-öffentlicher Rechte der Anrainer besonders „sensibel“ sind und aus diesem Grund Anlaß für ein aufsichtsbehördliches Einschreiten geben könnten.

Zu § 50 (nun § 52) Abs 2:

Der Unabhängige Verwaltungssenat vertritt in einer Entscheidung zu § 50 (nun § 52) Abs 2 der geltenden Rechtslage (KUVS – K 1 -1528/13/94 vom , Kärntner Gemeindeblatt 3/95, 51) die Auffassung, daß eine förmliche Zustellung des mit Nichtigkeit bedrohten Baubewilligungsbescheides an die örtlich zuständige Bezirkshauptmannschaft dur...

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