BauR Ktn | Kärntner Baurecht
5. Aufl. 2014
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Anlage 3 (zu § 12)
S. 1324Anlage 3 (zu § 12)
Managementsystem für die Konformitätsbewertung iSd Richtlinie 2009/125/EG
In dieser Anlage wird das Verfahren beschrieben, nach dem der Hersteller, der den in Z 2 genannten Verpflichtungen nachkommt, gewährleistet und erklärt, dass eine Feuerungsanlage die Anforderungen der jeweils geltenden Durchführungsmaßnahme erfüllt. Die EG-Konformitätserklärung kann für eine Feuerungsanlage oder mehrere Feuerungsanlagen ausgestellt werden und ist vom Hersteller aufzubewahren.
Für die Bewertung der Konformität der Feuerungsanlage kann ein Managementsystem herangezogen werden, sofern der Hersteller die in Z 3 beschriebenen Umweltkomponenten darin einbezieht.
Umweltkomponenten des Managementsystems
Unter dieser Nummer werden die Komponenten eines Managementsystems und die Verfahren beschrieben, mit denen der Hersteller nachweisen kann, dass die Feuerungsanlage die Anforderungen der jeweils geltenden Durchführungsmaßnahme erfüllt.
3.1. Umweltorientierte Produktpolitik
Der Hersteller muss nachweisen können, dass die Anforderungen der maßgebenden Durchführungsmaßnahme erfüllt sind. Ferner muss der Hersteller zur Verbesserung der Umweltverträglichkeit der Feuerungsanla...