BauR Ktn | Kärntner Baurecht
5. Aufl. 2014
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Artikel II (LGBl Nr 3/2014)
S. 1283(1) Dieses Gesetz tritt mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.
(2) Dieses Gesetz wurde einem Informationsverfahren im Sinne der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft, ABl. Nr. L 204 vom , S 37, idF der Richtlinie 98/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom , ABl. Nr. L 217 vom , S 18, und der Richtlinie 2006/96/EG des Rates vom , ABl. Nr. L 363 vom , S 81, unterzogen (Notifikationsnummer 2012/538/A).