BauR Ktn | Kärntner Baurecht
5. Aufl. 2014
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Verordnung der Kärntner Landesregierung vom , Zl. 3 Ro-ALLG-266/5-2002, mit der eine Geschäftsordnung des Raumordnungsbeirates erlassen wird (Geschäftsordnung des Raumordnungsbeirates – K-GOROB), LGBl 2002/41
Gemäß § 8b des Kärntner Raumordnungsgesetzes – K-ROG, LGBl. Nr. 76/1969, in der Fassung der Gesetze LGBl. Nr. 5/1990, 42/1994, 86/1996 und 136/2001 sowie der Kundmachungen LGBl. Nr. 60/1994 und 89/1994, wird verordnet: