BauR Ktn | Kärntner Baurecht
5. Aufl. 2014
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Verordnung der Kärntner Landesregierung vom , Zl. Ro-272/29/1996, mit der ein Sachgebietsprogramm für Standorträume für Industrieflächen von überörtlicher Bedeutung erlassen wird (Industriestandorträume-Verordnung), LGBl 1996/49
Gemäß § 3 Abs. 1 und 4 des Kärntner Raumordnungsgesetzes, LGBl. Nr. 76/1969, in der Fassung der Gesetze LGBl. Nr. 5/1990, 42/1994 und der Kundmachungen LGBl. Nr. 60/1994, 89/1994, wird verordnet: