BauR Ktn | Kärntner Baurecht
5. Aufl. 2014
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Übergangsbestimmungen der Novellen:
1. Mit Art II des Gesetzes LGBl 2006/62 wurden folgende Übergangsbestimmungen getroffen:
Artikel II
(1) Dieses Gesetz tritt an dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft. 1)
(2) Zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens dieses Gesetzes eingelangte Förderungsanträge sind nach der neuen Rechtslage zu erledigen.
Anmerkungen:
1) Das war am .
2. Mit Art II des Gesetzes LGBl 2009/4 wurden folgende Übergangsbestimmungen getroffen:
Artikel II
(1) Dieses Gesetz tritt an dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft. 1)
(2) Zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes eingelangte Förderungsanträge sind nach der neuen Rechtslage zu erledigen.
Anmerkungen:
1) Das war am .
S. 12203. Mit Art II des Gesetzes LGBl 2011/97 wurden folgende Übergangsbestimmungen getroffen:
Artikel II
(1) Dieses Gesetz tritt am in Kraft.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes tritt das Kärntner Bodenbeschaffungsfondsgesetz – K-BBFG, LGBl. Nr. 38/1997, zuletzt in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 73/2005, außer Kraft.
(3) Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes gehen alle Rechte und Pflichten des Kärntner Bodenbeschaffungsfonds, einschließlich aller durch den Landesgesetzgeber eing...