BauR Ktn | Kärntner Baurecht
5. Aufl. 2014
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§ 8 Konsultationsverfahren
EB zu § 5 des Entwurfs (§ 8 des Gesetzes):
Die Durchführung von Konsultationen bildet einen integralen Bestandteil der „Umweltprüfung“ (Art. 2 Iit. b der SUP-RL). Bei der Entscheidungsfindung der Planungsbehörde sind unter anderem die im Rahmen der Konsultationen ergangenen Stellungnahmen in Erwägung zu ziehen (vgl. Art. 8 der SUP-RL). Zu den Konsultationen gehört zunächst, dass der Plan- oder Programmentwurf den zu konsultierenden „Behörden“ … sowie der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden (Art. 6 Abs. 1 der SUP RL). Hiebei bezeichnet der Ausdruck „Öffentlichkeit“ eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen und, in Übereinstimmung mit den innerstaatlichen Rechtsvorschriften oder der innerstaatlichen Praxis, deren Vereinigungen, Organisationen oder Gruppen (Art. 2 Iit. d der SUP-RL). Davon zu unterscheiden ist der von den EU-Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit der Einräumung der Gelegenheit zur Stellungnahme zu bestimmende Begriff der „Öffentlichkeit“. Letzterer schließt die Teile der Öffentlichkeit ein, die vom Entscheidungsprozess gemäß der SUP-RL betroffen sind oder voraussichtlich betroffen sein werden oder ein Interesse daran haben, daru...