BauR Ktn | Kärntner Baurecht
5. Aufl. 2014
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§ 4 Örtliche Raumplanung
EB zu § 2 des Entwurfs (§ 4 des Gesetzes):
Bei Umsetzung des Art. 3 Abs. 2 lit. a der SUP-RL wird jedoch die herrschende Praxis zu beachten sein, dass die geltenden Flächenwidmungs- und Bebauungspläne unter Bedachtnahme auf ein in Aussicht genommenes konkretes UVP-Projekt oftmals anlass- und projektsbezogen geändert werden. Durch vorhabensbezogene standortspezifische Festlegungen wird die widmungs- und bebauungsplanmäßige Zulässigkeit eines bestimmten Projekts vorbereitet. … Eine von der Gemeindeplanung betroffene Fläche, für welche aus Effizienzgründen die spätere Durchführung einer Umweltprüfung vorbehalten wird, ist (vorerst) für UVP-Vorhaben nicht „freigegeben“, d.h. eine positive Sachentscheidung ist im Licht der landesrechtlichen Widmungsvorschriften rechtlich nicht möglich; die entsprechende Planung kann mithin – vom Standpunkt der landesrechtlichen Genehmigungsvoraussetzungen – nicht den „Rahmen für die künftige Genehmigung der in den Anhängen I und 11 der Richtlinie 85/337/EWG aufgeführten Projekte“ (Art. 3 Abs. 2 lit. a der SUP-RL) setzen.
Judikatur:
1) § 1 Abs 4 1. Satz WBO lautet: „Die Gemeinde hat die Auswirkungen der Flächenwidmungspläne und Bebau...