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BauR Ktn | Kärntner Baurecht

Kommentar

5. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-1571-4

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Dokumentvorschau
BauR Ktn | Kärntner Baurecht (5. Auflage)

S. 1169Artikel II

(1) Mit Artikel II Abs. 2 bis 5 des Gesetzes LGBl. Nr. 59/1992 1) wurden folgende Übergangsbestimmungen getroffen:

„(2) Das Entwicklungsprogramm gemäß § 5b (= § 9) hat auf im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes () bestehende Sonderwidmungen für Einkaufszentren Bedacht zu nehmen; dies gilt nicht, soweit Gemeinden nicht mindestens als Unterzentren festgelegt werden dürfen.

(3) Soweit im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Entwicklungsprogrammes in Gemeinden, die nach dem Entwicklungsprogramm keine Sonderwidmung für EKZ I festlegen dürfen, EKZ I mit einer wirtschaftlich zusammenhängenden Verkaufsfläche von mehr als 400 m2 bereits bestehen, haben die Gemeinden die Flächen dieser bestehenden Verkaufsflächen unbeschadet der Regelungen des Art. I mit Sonderwidmung als Einkaufszentrum festzulegen.

(4) Gemeinden, die nach dem Entwicklungsprogramm keine Sonderwidmung für EKZ I festlegen dürfen, haben, sofern im Zeitpunkt des Inkrafttretens des Entwicklungsprogrammes auf diesen Sonderwidmungen noch keine rechtskräftige Baubewilligung für ein EKZ I erteilt worden ist, unverzüglich den gesetzmäßigen Zustand durch die Änderung des Flächenwidmungsplanes herzustellen. Vor d...

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