BauR Ktn | Kärntner Baurecht
5. Aufl. 2014
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§ 31b Verfahren
Anmerkungen:
1) Für das Verfahren und die Kundmachung der integrierten Flächenwidmungs- und Bebauungsplanung gelten die für Flächenwidmungs- und Bebauungspläne anzuwendenden Vorschriften sinngemäß. Auch die Versagungsgründe sind identisch mit jenen, die für getrennte Flächenwidmungs- und Bebauungspläne gelten. Bebauungspläne hat jedenfalls die LReg zu genehmigen, was im Interesse der Verfahrenskonzentration liegt.