BauR Ktn | Kärntner Baurecht
5. Aufl. 2014
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§ 31a Integrierte Flächenwidmungs- und Bebauungsplanung
Aus den EB zur Nov 1997:
Zum III. Abschnitt:
Die praktischen Erfahrungen bei der Planung von größeren Bauvorhaben, die sowohl eine Änderung des Flächenwidmungsplanes als auch die Erlassung (Änderung) von Teilbebauungsplänen erfordern, haben in der Vergangenheit gezeigt, daß das dem Gemeindeplanungsgesetz 1995 zugrundeliegende Konzept der der Flächenwidmung sukzessiv nachfolgenden Bebauungsplanung zu erheblichen Schwierigkeiten führt. Die unterschiedlichen aufsichtsbehördlichen Zuständigkeiten zur Genehmigung beider Arten von Planungsakten sowie der Umstand, daß die Bebauungsplanung erst nach dem Abschluss der Flächenwidmungsplanung erfolgen kann … , haben immer wieder zu langwierigen Verfahren und zu erheblichen Verzögerungen bei der Realisierung von (Groß-)Bauvorhaben geführt.
Um die aufgezeigten Probleme zu vermeiden, sieht der vorliegende Gesetzesentwurf als neues Planungsinstrument ein „integriertes Flächenwidmungs- und Bebauungsplanungsverfahren“ vor, bei dem im Rahmen eines Verfahrens sowohl die Flächenwidmung der betroffenen Grundflächen als auch die Bebauungsbedingungen für die darauf auszuführenden Bauvorhaben festzuleg...