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Kleewein/Pallitsch/Pallitsch

BauR Ktn | Kärntner Baurecht

Kommentar

5. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-1571-4

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Dokumentvorschau
Kleewein/Pallitsch/Pallitsch - BauR Ktn | Kärntner Baurecht

§ 23 Befristete Bausperre

Aus den EB zur Nov 1994:

Zu § 12, nun § 23:

Die Neuregelungen betreffend die Erlassung einer befristeten Bausperre bezwecken teils einen Ausbau dieses Planungsinstrumentes, teils eine Anpassung an die geänderten Vorschriften über die Bebauungsplanung ...

Hinsichtlich des räumlichen Geltungsbereiches einer befristeten Bausperre wird nunmehr ausdrücklich zwischen textlichen Bebauungsplänen … und Teilbebauungsplänen … unterschieden. Eine befristete Bausperre wird nicht nur dann zu verfügen sein, wenn die beabsichtigte Wirkung des Bebauungsplanes sonst beeinträchtigt werden würde, sondern auch dann, wenn andernfalls „die Durchführung der Bebauungsplanung wesentlich erschwert würde“ ... Durch diese Ergänzung soll der Anwendungsbereich dieses Planungsinstrumentes erweitert werden.

Losgelöst von den dargestellten Voraussetzungen für die Verfügung einer befristeten Bausperre wird … eine Bausperre jedenfalls dann zu verfügen sein, wenn eine der Voraussetzungen … vorliegt, die eine Verpflichtung zur Erlassung eines Teilbebauungsplanes begründet.

Die Regelungen betreffend das Außerkrafttreten einer Verordnung, mit der eine befristete Bausperre verfügt worden ist, werden ...

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