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Kleewein/Pallitsch/Pallitsch

BauR Ktn | Kärntner Baurecht

Kommentar

5. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-1571-4

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Dokumentvorschau
Kleewein/Pallitsch/Pallitsch - BauR Ktn | Kärntner Baurecht

§ 20 Rückwidmung

Aus den EB zur Nov 1994:

Zu § 11a, nun § 20:

1.

Der Verfassungsgerichtshof hat in seiner Rechtsprechung zur Notwendigkeit der Reduzierung des Baulandes bereits wiederholt (vgl insbesondere VfSlg 9975/1984 und 10.277/1984) ausgesprochen, dass die Verringerung eines Baulandüberhanges in Anbetracht neuer, legitimer planerischer Zielsetzungen einen an sich zulässigen Grund für eine Flächenwidmungsplanänderung bildet. Der Verfassungsgerichtshof hat im gegebenen Zusammenhang aber betont, daß diese Notwendigkeit für sich allein betrachtet noch nicht rechtfertigt, ein beliebiges Grundstück in Grünland rückzuwidmen. Auch aus dem Gleichheitssatz, an dem Planänderungen vom Verfassungsgerichtshof stets gemessen werden (vgl etwa VfSlg 3009/1960, 4240/1962, 8163/1977, 11.075/1986 und insbesondere 8259/1978), ist abzuleiten, daß die Auswahl der für die Rückwidmung in Betracht kommenden Liegenschaften nach sachlichen Kriterien zu erfolgen hat. Daraus ist abzuleiten, daß die für den jeweiligen Grundeigentümer mit einer Flächenwidmungsplanänderung einhergehende Beeinträchtigung seiner Nutzungsmöglichkeiten und (auch wirtschaftlichen) Nutzungsinteressen bei der Umwidmung nicht außer Betrac...

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