BauR Ktn | Kärntner Baurecht
5. Aufl. 2014
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 13 Verfahren
Aus den EB zur Nov 1994:
Zu § 29 und 30, nun § 13 Abs 1 und 2:
Die Regelungen über die Auflage des Entwurfes des Flächenwidmungsplanes wurden neu gefaßt und den korrespondierenden Bestimmungen für die Auflage des Entwurfes des örtlichen Entwicklungskonzeptes … angepaßt. Die Verständigungspflicht von betroffenen Grundeigentümern wird im Interesse der Transparenz der Planungsvorgänge ausgebaut.
Zu § 7 Abs 3, nun § 13 Abs 4:
Nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofes (vgl etwa VfSlg 8280/1978) sind raumplanende Maßnahmen streng daraufhin zu prüfen, ob die Entscheidungsgrundlagen des Verordnungsgebers in ausreichendem Maße erkennbar sind und ob der Verordnungsgeber die im Gesetz zur Gewinnung ausreichender Entscheidungsgrundlagen vorgesehene Vorgangsweise eingehalten hat. Dies gilt insbesondere auch für die … Verpflichtung zur Auflage des Planentwurfes zur allgemeinen Einsicht.
Sinn und Zweck jeder Auflage eines Planentwurfes (ebenso wie der Verständigung der betroffenen Grundeigentümer über das Stattfinden einer solchen Auflage) ist es, den Planunterworfenen eine ausreichende Möglichkeit zur Erhebung allfälliger Einwendungen gegen die in Aussicht genommene Planänder...