BauR Ktn | Kärntner Baurecht
5. Aufl. 2014
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§ 2 Örtliches Entwicklungskonzept
Aus den EB zur Nov 1994:
Zu § 1a, jetzt § 2:
Zur Erarbeitung der erforderlichen Entscheidungsgrundlagen für die Erlassung von Raumordnungsplänen (insbesondere für die Erlassung der Flächenwidmungspläne) soll das örtliche Entwicklungskonzept als grundlegendes neues Planungsinstrument im Bereich der örtlichen Raumplanung in das Gemeindeplanungsgesetz 1982 aufgenommen werden. Im örtlichen Entwicklungskonzept sind zunächst die wirtschaftlichen, sozialen, ökologischen und kulturellen Gegebenheiten in der Gemeinde zu erheben. Nach der Feststellung des bestehenden Zustandes hat eine Bewertung desselben zu erfolgen; darauf aufbauend sind die Ziele der örtlichen Raumplanung in der Gemeinde für einen Planungszeitraum von zehn Jahren zu formulieren und die zu ihrer Erreichung erforderlichen Maßnahmen darzustellen. Das örtliche Entwicklungskonzept soll demnach nicht parzellenscharfe Festlegungen treffen, sondern – gewissermaßen als Vorstufe insbesondere für die Flächenwidmungsplanung – die Grundlagen für die längerfristig angestrebte Gestaltung und Entwicklung des Gemeindegebietes beinhalten. Es entfaltet als fachliche Grundlage der Planung keine unmittelbare rec...