BauR Ktn | Kärntner Baurecht
5. Aufl. 2014
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S. 811Artikel II der Nov 2001
(1) Dieses Gesetz tritt an dem seiner Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft. 1)
(2) Verordnungen aufgrund dieses Gesetzes dürfen bereits ab dem seiner Kundmachung folgenden Tag erlassen werden. Sie dürfen jedoch frühestens zugleich mit diesem Gesetz in Kraft gesetzt werden.
Anmerkungen:
1) Das war der .