TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe
Kleewein/Pallitsch/Pallitsch

BauR Ktn | Kärntner Baurecht

Kommentar

5. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-1571-4

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Kleewein/Pallitsch/Pallitsch - BauR Ktn | Kärntner Baurecht

§ 8a Zusammensetzung des Beirates

Aus den EB zur Nov 2001:

Nach § 8a Abs 2 des Kärntner Raumordnungsgesetzes sind die Mitglieder des Raumordnungsbeirates von der Landesregierung „für die Dauer der Gesetzgebungsperiode des Landtages“ zu bestellen; dies hat zur Folge, dass die Funktionsperiode der Mitglieder des Raumordnungsbeirates mit dem Ablauf der Gesetzgebungsperiode des Landtages ex lege endet.

Um sicherzustellen, dass nach diesem Zeitpunkt bis zur (Neu-)Bestellung der Mitglieder des Raumordnungsbeirates die Funktionsfähigkeit des Beirates sichergestellt ist, sieht die Neuregelung des § 8a Abs 6 vor, dass die Mitglieder (Ersatzmitglieder) des Beirates nach Ablauf der Gesetzgebungsperiode des Landtages „bis zur Bestellung neuer Mitglieder (Ersatzmitglieder) in ihrem Amt“ bleiben.

Daten werden geladen...