BauR Ktn | Kärntner Baurecht
5. Aufl. 2014
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§ 8 Raumordnungsbeirat
Anmerkungen:
1) Nach § 13 Abs 7 K-GplG hat die LReg vor ihrer Entscheidung über die Genehmigung von Flächenwidmungsplänen dem Raumordnungsbeirat innerhalb einer angemessen festzusetzenden Frist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.