BauR Ktn | Kärntner Baurecht
5. Aufl. 2014
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§ 4 Landesbudget
Anmerkungen:
1) § 4 ist durch das LandesverfassungsG vom , LGBl 86, mit dem Begleitregelungen zur Kärntner Landesverfassung erlassen wurden, per aufgehoben worden (Art II Abs 2 lit b). Die Regelung zum Landesbudget sowie zur Beachtung der Grundsätze der Raumordnung und der überörtlichen Entwicklungsprogramme ist in die Landesverfassung (LGBl 1996/85) aufgenommen worden.