BauR Ktn | Kärntner Baurecht
5. Aufl. 2014
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§ 3a Verfahren
Anmerkungen:
1) Zu den raumbedeutsamen Maßnahmen zählen bestehende Bundesstraßen, Eisenbahnlinien, Flugplätze etc; die Planungen müssen noch nicht rechtswirksam sein.
2) Vgl § 14 K-GplG über die Kundmachung von Flächenwidmungsplänen in der Ktn Landeszeitung.
3) Die Einsichtnahme steht also jedermann zu.