BauR Ktn | Kärntner Baurecht
5. Aufl. 2014
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§ 25 Kosten
EB zur Stammfassung LGBl 2013/46:
Zu § 25 bis 27:
Diese Bestimmungen entsprechen im Wesentlichen § 26q Abs. 1 bis 3, § 29, 29b und 29c K-ABPG. § 29a K-ABPG findet sich in Art. III Abs. 2 wieder. Durch eine Novelle zum EGVG, BGBl. I Nr. 33/2013, ergibt sich dies ab dem direkt aus dem EGVG.
Anmerkungen:
0) Id Stammfassung LGBl 2013/46.
Mit LGBl 2013/46 wurde die Überschrift des 8. Hauptstückes neu gefasst.