BauR Ktn | Kärntner Baurecht
5. Aufl. 2014
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§ 13 Anforderungen für die Verwendung sonstiger Bauprodukte
EB zur Stammfassung LGBl 2013/46
Die Tatsache, dass ein Bauprodukt weder in der Baustoffliste ÖA, noch in der Baustoffliste ÖE angeführt ist, und für das Bauprodukt auch keine Bautechnische Zulassung vorliegt, bedeutet nicht, dass das Bauprodukt nicht verwendet werden darf. Es müssen jedoch alle Anforderungen der Kärntner Bauvorschriften erfüllt werden.
Anmerkungen:
0) Id Stammfassung LGBl 2013/46.