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Kleewein/Pallitsch/Pallitsch

BauR Ktn | Kärntner Baurecht

Kommentar

5. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-1571-4

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Kleewein/Pallitsch/Pallitsch - BauR Ktn | Kärntner Baurecht

§ 7 Produktregistrierung

EB zur Stammfassung LGBl 2013/46:

Zu § 7 bis 10:

Die Übereinstimmung von Bauprodukten mit dem angeführten Regelwerk ist nicht mehr durch einen Übereinstimmungsnachweis, sondern durch eine Produktregistrierung in Form einer Registrierungsbescheinigung nachzuweisen. § 7 bis 10 entsprechen – mit den notwendigen Neuerungen der Produktregistrierung – § 26c bis § 26h K-ABPG. Gegen Bescheide gemäß 8 Abs. 4 kann bis zum Ablauf des Beschwerde an den Unabhängigen Verwaltungssenat erhoben werden (siehe die Übergangsbestimmung in Art. III Abs. 9). Mit wird durch BGBl. I Nr. 51/2012 ein Kärntner Verwaltungsgericht geschaffen.

Anmerkungen:

0) Id Stammfassung LGBl 2013/46.

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