BauR Ktn | Kärntner Baurecht
5. Aufl. 2014
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§ 6 Baustoffliste ÖA
EB zur Stammfassung LGBl 2013/46:
§ 6 Abs. 1 und 3 entspricht im Wesentlichen § 26b Abs. 1 und 2 K-ABPG. Aufgenommen wird die Möglichkeit, das Erfordernis einer Bautechnischen Zulassung festzulegen, sofern dies aufgrund der Bedeutung eines Bauproduktes für eine oder mehrere Grundanforderungen an Bauwerke und den damit verbundenen Risken, insbesondere hinsichtlich Gesundheit oder Sicherheit von Personen, erforderlich ist (siehe § 6 Abs. 2 Z 2). § 6 Abs. 4 und 5 entspricht im Wesentlichen § 26c Abs. 2 und 3 K-ABPG.
Anmerkungen:
0) Id Stammfassung LGBl 2013/46.