BauR Ktn | Kärntner Baurecht
5. Aufl. 2014
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OIB-Richtlinie 2
Ausgabe: Oktober 2011 – Revision Dezember 2011
Übersicht
0 VORBEMERKUNGEN
1 BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
2 ALLGEMEINE ANFORDERUNGEN UND TRAGFÄHIGKEIT IM BRANDFALL
3 AUSBREITUNG VON FEUER UND RAUCH INNERHALB DES BAUWERKES
4 AUSBREITUNG VON FEUER AUF ANDERE BAUWERKE
5 FLUCHT- UND RETTUNGSWEGE
6 BRANDBEKÄMPFUNG
7 BESONDERE BESTIMMUNGEN
8 BETRIEBSBAUTEN
9 GARAGEN, ÜBERDACHTE STELLPLÄTZE UND PARKDECKS
10 GEBÄUDE MIT EINEM FLUCHTNIVEAU VON MEHR ALS 22 M
11 SONDERGEBÄUDE
Diese Richtlinie basiert auf den Beratungsergebnissen der von der Landesamtsdirektorenkonferenz zur Ausarbeitung eines Vorschlags zur Harmonisierung bautechnischer Vorschriften eingesetzten Länderexpertengruppe. Die Arbeit dieses Gremiums wurde vom OIB in Entsprechung des Auftrages der Landesamtsdirektorenkonferenz im Sinne des § 2 Abs. 2 Z. 3 der Statuten des OIB koordiniert und im Sachverständigenbeirat für bautechnische Richtlinien fortgeführt. Die Beschlussfassung der Richtlinie erfolgte gemäß § 8 Z. 12 der Statuten durch die Generalversammlung des OIB.
0 Vorbemerkungen
Die zitierten Normen und sonstigen technischen Regelwerke gelten in der im Dokument „OIB-Richtlinien – Zitierte Normen und sonstige technische Regelwerke“ an...