BauR Ktn | Kärntner Baurecht
5. Aufl. 2014
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Verordnung der Landesregierung vom , mit der bautechnische Anforderungen an Gebäude und sonstige bauliche Anlagen festgelegt werden (Kärntner Bautechnikverordnung – K-BTV), LGBl 2012/97
Inhaltsverzeichnis
§ 1 Technische Regelwerke
§ 2 Kundmachung
§ 3 Schlussbestimmungen
Gemäß § 51 der Kärntner Bauvorschriften, LGBl. Nr. 56/1995, zuletzt in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 89/2012, wird verordnet: