BauR Ktn | Kärntner Baurecht
5. Aufl. 2014
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Artikel II
EB zur Nov 2008:
Abs. 1 enthält den nach Art. 12 der Richtlinie 98/34/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der Normen und technischen Vorschriften und der Vorschriften für die Dienste der Informationsgesellschaft erforderlichen Notifikationshinweis („Referenzklausel“).
Abs. 2 enthält den Umsetzungshinweis im Sinne des Art. 15 Abs. 1 der Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie.
Abs. 3 dient der Umsetzung des Art 4 Abs. 1 letzter Satz der Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie.
Abs. 4 und 5 enthalten die erforderliche Übergangsregelung für im Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens des Gesetzes bereits anhängige Verfahren und für die erstmalige Überprüfung von Klimaanlagen.