BauR Ktn | Kärntner Baurecht
5. Aufl. 2014
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§ 53 Vollziehung
EB zur Nov LGBl 2012/80:
Zu § 53:
Dieser Paragraph entspricht im Wesentlichen § 209 K-BV in der geltenden Fassung.
Anmerkungen:
0) IdF der Novelle LGBl 2012/80.
Mit LGBl 2012/80 wurde § 53 samt Überschrift gänzlich neu gefasst.