BauR Ktn | Kärntner Baurecht
5. Aufl. 2014
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§ 41 Bauteile
EB zur Nov LGBl 2012/80:
Zu § 41:
Dieser Paragraph regelt die aus den grundsätzlichen Anforderungen des § 40 ableitbaren spezifischen Anforderungen an Bauteile. Trennbauteile umfassen auch alle Anschlüsse von Bauteilen an Räume, die gegen Schall zu schützen sind.
Anmerkungen:
0) IdF der Novelle LGBl 2012/80.
Mit LGBl 2012/80 wurde § 41 samt Überschrift gänzlich neu gefasst.