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Kleewein/Pallitsch/Pallitsch

BauR Ktn | Kärntner Baurecht

Kommentar

5. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-1571-4

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Kleewein/Pallitsch/Pallitsch - BauR Ktn | Kärntner Baurecht

§ 39 Barrierefreie Gestaltung von baulichen Anlagen

EB zur Nov LGBl 2012/80:

Zu § 39:

Abs. 1 regelt, welche baulichen Anlagen jedenfalls barrierefrei zu gestalten sind. Abs. 1 definiert weiters, was grundsätzlich unter barrierefreier Gestaltung zu verstehen ist, nämlich dass die für Besucher und Kunden bestimmten Teile auch für Kinder, ältere Personen und Personen mit Behinderungen gefahrlos und tunlichst ohne fremde Hilfe zugänglich sind. Unter Personen mit Behinderungen sind hierbei insbesondere Rollstuhlbenützer, Blinde und hochgradig Sehbehinderte zu verstehen, aber auch Personen mit Kinderwagen und Personen mit zeitweiliger Behinderung. Bei der Aufzählung der barrierefrei zu gestaltenden baulichen Anlagen ist zu berücksichtigen, dass es sich auch dann um eine bauliche Anlage im Sinne des § 39 Abs. 1 handelt, wenn nur ein Teil für die genannten Zwecke verwendet wird. In § 39 Abs. 1 lit. e werden in Abweichung zu Art. 32 Abs. 1 Z 5 der Vereinbarung gemäß Art 15a B-VG über die Harmonisierung bautechnischer Vorschriften auch „Pensionisten- und Pflegeheime“ ausdrücklich erwähnt.

Abs. 2 legt Maßnahmen fest, die jedenfalls erforderlich sind, um die Anforderung der barrierefreien Gestaltung des Abs...

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