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Kleewein/Pallitsch/Pallitsch

BauR Ktn | Kärntner Baurecht

Kommentar

5. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-1571-4

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Kleewein/Pallitsch/Pallitsch - BauR Ktn | Kärntner Baurecht

§ 35 Schutz vor Absturzunfällen

EB zur Nov LGBl 2012/80:

Zu § 35:

Stellen von baulichen Anlagen an denen Absturzgefahr besteht, sind durch geeignete Schutzvorrichtungen abzusichern. Abs. 1 weicht zwecks besserer Verständlichkeit sprachlich von Art. 28 Abs. 1 der Vereinbarung gemäß Art 15a B-VG über die Harmonisierung bautechnischer Vorschriften ab, inhaltlich besteht aber kein Unterschied. Die Abs. 2 und 3 enthalten spezielle Anforderungen für solche Stellen, die Kindern zugänglich sind, sowie für Schächte und sonstige Öffnungen. In Abs. 2 wird im Gegensatz zu Art. 28 Abs. 2 der Vereinbarung gemäß Art 15a B-VG über die Harmonisierung bautechnischer Vorschriften zusätzlich aufgenommen, dass das „Durchrutschen“ für Kinder erschwert wird.

Anmerkungen:

0) IdF der Novelle LGBl 2012/80.

Mit LGBl 2012/80 wurde § 35 samt Überschrift gänzlich neu gefasst.

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