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Kleewein/Pallitsch/Pallitsch

BauR Ktn | Kärntner Baurecht

Kommentar

5. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-1571-4

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Dokumentvorschau
Kleewein/Pallitsch/Pallitsch - BauR Ktn | Kärntner Baurecht

§ 26 Trinkwasser

EB zur Nov LGBl 2012/80:

Zu § 26:

Die Anforderungen des § 26 dienen dazu, zu gewährleisten, dass Trinkwasser, das in eine bauliche Anlage gelangt, hygienisch einwandfrei bleibt. Auf welche Weise hygienisch einwandfreies Trinkwasser zur Verfügung gestellt wird (z. B. durch Anschluss an eine kommunale Wasserversorgungsanlage) wird nicht durch die technischen Baubestimmungen geregelt. Abs. 1 stellt weiters die Forderung auf, dass bauliche Anlagen mit Aufenthaltsräumen jedenfalls über eine hygienisch einwandfreie Trinkwasserversorgung verfügen müssen. Die Absätze 2 und 3 konkretisieren die Forderung nach der Aufrechterhaltung der hygienisch unbedenklichen Qualität des Trinkwassers in der baulichen Anlage.

Anmerkungen:

0) IdF der Novelle LGBl 2012/80.

Mit LGBl 2012/80 wurde § 26 samt Überschrift gänzlich neu gefasst.

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