BauR Ktn | Kärntner Baurecht
5. Aufl. 2014
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§ 25 Nutzwasser
EB zur Nov LGBl 2012/80:
Zu § 25:
Bei den in diesem Paragraph aufgestellten Anforderungen an die Nutzwasserversorgung handelt es sich um Vorkehrungen, die letztlich wieder dem Schutz einer hygienisch einwandfreien Trinkwasserversorgung (vgl. § 26) dienen.
Anmerkungen:
0) IdF der Novelle LGBl 2012/80.
Mit LGBl 2012/80 wurde § 25 samt Überschrift gänzlich neu gefasst.