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Kleewein/Pallitsch/Pallitsch

BauR Ktn | Kärntner Baurecht

Kommentar

5. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-1571-4

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Kleewein/Pallitsch/Pallitsch - BauR Ktn | Kärntner Baurecht

§ 12 Brandschutz

EB zur Nov LGBl 2012/80:

Zu § 12:

Dieser Paragraph ist eine allgemeine Anforderung an den Brandschutz, die in den folgenden § 13 bis 17 entsprechend der im Anhang 1 der Bauproduktenrichtlinie für die wesentlichen Anforderung 2 angeführten Aufzählung in Teilaspekte aufgegliedert wird. Als allgemeines Tatbestandsmerkmal wird, im Gegensatz zu Art. 5 der Vereinbarung gemäß Art 15a B-VG über die Harmonisierung bautechnischer Vorschriften, ausdrücklich auch die Berücksichtigung des Verwendungszweckes normiert. Die allgemeine Anforderung dieses Paragraphen kann insbesondere erreicht werden durch:

  • Maßnahmen zum Erhalt der Tragfähigkeit der baulichen Anlage im Brandfall (§ 13),

  • Maßnahmen gegen die Ausbreitung von Feuer und Rauch innerhalb der baulichen Anlage (§ 14),

  • Maßnahmen gegen die Ausbreitung von Feuer auf andere bauliche Anlagen (§ 15),

  • eine geeignete Konzeption der Fluchtwege (§ 16) und

  • eine geeignete Konzeption der Vorkehrungen für Rettung und Löscharbeiten im Brandfall (§ 17).

Anmerkungen:

0) IdF der Novelle LGBl 2012/80.

Mit LGBl 2012/80 wurde § 12 samt Überschrift gänzlich neu gefasst.

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