BauR Ktn | Kärntner Baurecht
5. Aufl. 2014
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§ 2 Stand der Technik
EB zur Nov LGBl 2012/80:
Zu § 2:
§ 2 entspricht der Begriffsbestimmung in Art. 2 der Vereinbarung gemäß Art 15a B-VG über die Harmonisierung bautechnischer Vorschriften.
Anmerkungen:
0) IdF der Novelle LGBl 2012/80.
Mit LGBl 2012/80 wurde § 2 samt Überschrift neu gefasst.