BauR Ktn | Kärntner Baurecht
5. Aufl. 2014
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§ 7 Bewilligungsfreie, mitteilungspflichtige Vorhaben, baubehördliche Aufträge
EB zur Nov 1996 (WV):
Zu § 5, nun § 7:
Durch die 4. Bauordnungsnovelle, LGBl 26/1992, erfolgte eine wesentliche Ausdehnung des Kreises derjenigen Bauvorhaben, die (bloß) der bereits 1979 eingeführten – Anzeigepflicht des § 5 der geltenden Rechtslage unterliegen. Die Abgrenzung dieser Vorhaben von den nach § 4 der geltenden Rechtslage bewilligungspflichtigen Vorhaben bereitet jedoch nach wie vor in der Praxis beträchtliche Schwierigkeiten, weil die Formulierung des § 5 der geltenden Rechtslage keine taxative Aufzählung der anzeigepflichtigen Vorhaben enthält, sondern sehr allgemein gehalten ist („…öffentliche Interessen … beeinträchtigt werden können“). Wegen der daraus resultierenden Unsicherheiten der Vollziehung hat die Anzeigepflicht die ihr vom Baurechtsgesetzgeber zugedachte Bedeutung, in der Praxis nicht erlangt. Die in erster Linie verwaltungsökonomischen Überlegungen, die zur Einführung der Anzeigepflicht 1979 und ihrer Erweiterung 1992 geführt haben, können ihre Beibehaltung daher nicht rechtfertigen.
An die Stelle der anzeigepflichtigen Vorhaben soll nunmehr die neue Kategorie der „bewilligungsfr...