BauR Ktn | Kärntner Baurecht
5. Aufl. 2014
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Gesetz vom , mit dem Bauvorschriften für das Land Kärnten erlassen werden (Kärntner Bauvorschriften – K-BV), LGBl 1985/56 idF LGBl 1986/32 (DFB), LGBl 1990/37, LGBl 1993/91, LGBl 1993/103, LGBl 1994/26 (EWR-Anpassung), LGBl 1997/55, LGBl 2001/31, LGBl 2003/36, LGBl 2005/101, LGBl 2008/10 und LGBl 2012/80
EB zur Nov LGBl 2012/80
I. Allgemeines:
1. Auf Grund wiederkehrender Forderungen der am Baugeschehen Beteiligten, eine Harmonisierung der bautechnischen Vorschriften vorzunehmen, wurde mit Beschluss der Landesamtsdirektorenkonferenz vom eine zu diesem Zweck eingerichtete Länderexpertengruppe beauftragt, gemeinsam mit dem Österreichischen Institut für Bautechnik (OIB) einen Vorschlag zur Vereinheitlichung der technischen Bauvorschriften in Österreich auszuarbeiten. Die daraus resultierende Vereinbarung gemäß Art 15a B-VG über die Harmonisierung bautechnischer Vorschriften wurde am von allen Landeshauptleuten unterzeichnet. Der Kärntner Landtag hat dieser Vereinbarung in seiner Sitzung am gemäß Art. 66 Abs. 1 K-LVG die Zustimmung erteilt. Zwei Bundesländer haben jedoch bisher die genannte Vereinbarung nicht ratifiziert, weshalb die Voraussetzu...