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Kleewein/Pallitsch/Pallitsch

BauR Ktn | Kärntner Baurecht

Kommentar

5. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-7073-1571-4

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Kleewein/Pallitsch/Pallitsch - BauR Ktn | Kärntner Baurecht

§ 4 Mitwirkung der Bundespolizei

EB zur Nov 1992:

Zu § 3a, nun § 4:

Die in § 3a (nun § 4) festgelegten Mitwirkungspflichten der Exekutivorgane der Bundesgendarmarie und der Bundespolizeidirektionen Klagenfurt und Villach bei der Ausübung bestimmter baupolizeilicher Überwachungsbefugnisse sind zur faktischen Durchsetzbarkeit dieser baubehördlichen Befugnisse erforderlich. § 3a sieht die Mitwirkung von Bundesorganen bei der Vollziehung eines Landesgesetzes vor und bedarf daher der Zustimmung der Bundesregierung gemäß Art. 97 Abs 2 B-VG.

EB zur Nov 2005:

Auf die Wiedergabe der Materialien betreffend die Änderung des Mitwirkungspflicht-Änderungsgesetzes, LGBl Nr 77/2005, wird verzichtet. Diese Materialien können vom Amt der Kärntner Landesregierung zu Zahl -2V-LG-891/11-2005 bezogen werden.

EB zur Nov 2012:

Mit diesen Bestimmungen wird klargestellt, dass sich die Mitwirkung von Bundesorganen auf die Organe des Wachkörpers Bundespolizei (§ 5 Abs. 2 Z 1 SPG) beschränkt.

Anmerkungen:

0) IdF LGBl 2012/89.

Durch die Nov 1996, LGBl 1996/62 (WV), wurde § 4 K-BO 1996 neu aufgenommen.

Mit Gesetz vom , mit dem das Mitwirkungspflicht-Änderungsgesetz geändert wird, LBGl 2005/77, erfolgten Anpassungen für den Wachkörper Bundespol...

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