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TPI 5, Oktober 2021, Seite 194

Die neuen Verrechnungspreisrichtlinien 2021 (VPR 2021) – ein Kurzüberblick

Wesentliche Änderungen zum Begutachtungsentwurf

Martin Hummer und Mehmet Özdemir

Am hat das Finanzministerium die finale Fassung der österreichischen Verrechnungspreisrichtlinien (VPR) 2021 in der Findok veröffentlicht. Die finale Fassung ist eine überarbeitete Version des am veröffentlichten Begutachtungsentwurfs. Vor allem die BEPS-Projekt-bedingten Änderungen, die im Rahmen des Updates der OECD-VPL 2010 in die OECD-VPL 2017 Eingang gefunden haben, sind in den VPR 2021 berücksichtigt worden. Überdies wurden die BMF-Informationen zum VPDG und zur VPDG-DV integriert. Darüber hinaus wurden einige Kritikpunkte aus dem Begutachtungsverfahren bei Finalisierung der neuen VPR 2021 berücksichtigt. Die wesentlichen Änderungen der VPR idF Begutachtungsentwurf 2020 im Vergleich zu den alten VPR 2010 wurden in einem Schwerpunktheft der TPI bereits ausführlich dargestellt. Nachfolgend haben wir uns daher darauf konzentriert, einen kompakten Überblick über die wesentlichen Änderungen in den finalen VPR 2021 im Vergleich zum Begutachtungsentwurf zu geben.

1. Entstehung

Österreich erlangte erstmals mit Veröffentlichung der VPR 2010 eigene Verrechnungspreisrichtlinien. Die VPR 2010 wurden auf Grundlage der OECD-VPL 2010 erstellt, die im Jahr 2017 in ein Update mündeten (OECD-VPL 2017). Im Zuge des Updates ...

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