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TPI 6, Dezember 2021, Seite 249

Finanztransaktionen in den OECD-VPL 2017 und in den österreichischen VPR 2021

Regelungen zur fremdüblichen Vergütung von Finanztransaktionen auf OECD- und auf nationaler Ebene

Martin Hummer und Julian Höhfurtner

Für die fremdübliche Vergütung von Finanztransaktionen im Konzern gab es lange Zeit weder auf nationaler noch auf OECD-Ebene praktikable Erläuterungen. Dies hat sich mit der Veröffentlichung des finalen Berichts zu Finanztransaktionen im Frühjahr 2020, welcher in die Kapitel I und X OECD-VPL 2017 Eingang gefunden hat, und der österreichischen Verrechnungspreisrichtlinien 2021 (VPR 2021) im Oktober 2021 geändert. Nachfolgend werden die bedeutendsten Regelungen dargestellt.

1. Grundlegende Überlegungen: Was gilt überhaupt als Darlehen?

Häufig hat ein verbundenes Unternehmen eine von einem fremden dritten Unternehmen abweichende Kapitalstruktur. Art 9 OECD-MA 2017 sieht deshalb vor, dass dem Grunde nach zu prüfen ist, ob eine Fremdfinanzierung vorliegt. Ist ein Darlehen in Teilen oder zur Gänze nicht fremdüblich, kann dies zur Umqualifizierung der Transaktion in eine Eigenkapitaleinlage führen. Ausdrücklich bleiben nationale Unterkapitalisierungsvorschriften unberührt, welche in einem übersteigenden Ausmaß eine Umqualifizierung in Eigenkapital vorsehen. Das bedeutet, dass für die Abgrenzung von Eigen- und Fremdkapital nationale Debt-Equity-Regelungen in Österreich unbeachtlich sind.

Bei der Best...

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