Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
TPI 1, Februar 2019, Seite 18

(Dokumentations-)Anforderungen an einen Cash-Pooling-Vertrag

Zugleich eine Besprechung des BFH-Urteils vom 17. 1. 2018, I R 74/15

Gerald Moser

Cash-Pooling wird oftmals in Konzernen eingesetzt, um die Optimierung der Liquiditätssteuerung sicherzustellen. Hierfür kommen Cash-Management-Systeme zur Anwendung, die für die technische Abwicklung sorgen. Aufgrund bestehender Konzernverbindungen und oft noch als historische Nachwirkung der Vermeidung einer möglichen Gebührenpflicht von Darlehens-/Kreditverträgen entspricht die Dokumentation in der Praxis vielfach nicht den zunehmend höheren Anforderungen seitens der Finanzverwaltung. Dieser Beitrag analysiert einerseits das BFH-Urteil vom , I R 74/15, in dem dieser eine Cash-Pooling-Vereinbarung mangels angemessener Dokumentation als verdeckte Gewinnausschüttung eingestuft hat. Andererseits werden die Anforderungen an die Dokumentation einer Cash-Pooling-Vereinbarung beleuchtet.

1. Das Urteil des BFH vom , I R 74/15

1.1. Sachverhalt

Der Konzern bestand ua aus der Muttergesellschaft A-AG, der Tochtergesellschaft P-GmbH und der Enkelgesellschaft (Klägerin). Die A-AG und die P-GmbH nahmen an einem konzerninternen Cash-Pooling teil. Die P-GmbH war an der Enkelgesellschaft zu 100 % beteiligt, zwischen der P-GmbH und der Enkelgesellschaft bestand darüber hinaus ein Ergebnisabführungsvert...

Daten werden geladen...