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Ergebnisabgrenzung bei Einkaufsbetriebsstätten post BEPS
Teil I: Theoretische Grundlagen
Die Ergebnisabgrenzung in multinationalen Unternehmensgruppen war einer der Schwerpunkte des OECD BEPS-Projekts (insb Aktionspunkt 7 und Aktionspunkte 8-10). Bei der Ergebnisabgrenzung ist zwischen zwei Ebenen zu unterscheiden: der Ebene der Anwendbarkeit und der Ebene der Anwendung der Grundsätze der Ergebnisabgrenzung. Während es bei der Ebene der Anwendbarkeit um Fragen rund um das Bestehen von Betriebsstätten oder verbundenen Unternehmen geht, werden in Bezug auf die Ebene der Anwendung Fragen bezüglich der tatsächlichen (fremdüblichen) Bepreisung bei grenzüberschreitenden Transaktionen und Dealings adressiert.
Gerade die Ergebnisabgrenzung bei Einkaufsbetriebsstätten wirft hierbei – insb aufgrund der Änderungen im Rahmen des Updates des OECD-MA/MK 2017 – auf beiden Ebenen (dh [i] Anwendbarkeit und [ii] Anwendung) eine Vielzahl von Fragen auf und ist auch aus praktischer Perspektive höchst aktuell.
Die Thematik der „Ergebnisabgrenzung bei Einkaufsbetriebsstätten post BEPS“ wird in zwei Beiträgen dargestellt. In Teil I (Theoretische Grundlagen) wird zunächst der rechtsdogmatische Rahmen der Ergebnisabgrenzung bei Einkaufsbetriebsstätten post BEPS analysiert. Darauf aufbauend wird ...