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ASoK 9, September 2017, Seite 333

Die Reform des deutschen Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes

Neue Rechtslage ab 1. 4. 2017

Stefan Haas

Mit Wirkung ab ist die Novellierung des deutschen Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (in der Folge: deutsches AÜG) in Kraft getreten. Dabei kam es zu umfassenden Änderungen bei der Überlassungsdauer sowie in Bezug auf die Gleichstellung der Leiharbeitnehmer mit Stammarbeitskräften. Der nachfolgende Beitrag fasste die wesentlichen gesetzlichen Änderungen zusammen und gibt Hinweise zur praktischen Anwendung.

1. Ausgangslage

Die wesentlichen rechtlichen Rahmenbedingungen der Zeitarbeit sind in Deutschland seit dem im deutschen AÜG geregelt. Das deutsche AÜG stellt das Pendant zum österreichischen Arbeitskräfteüberlassungsgesetz S. 334 (AÜG) dar und gilt grundsätzlich für jede gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung in Deutschland.

Obgleich sich der Geltungsbereich des Gesetzes zwar auf die Bundesrepublik Deutschland beschränkt, sind davon auch Arbeitnehmerüberlassungen aus dem Ausland erfasst. Damit sind auch alle Fälle vom Anwendungsbereich des Gesetzes umfasst, bei denen inländische Entleiher Arbeitnehmer aus dem Ausland beziehen oder inländische Verleiher Arbeitnehmer ins Ausland verleihen. Speziell in Bezug auf die Überlassung aus dem Ausland nach Deutschland kam es im Zuge der Neugestaltung des deutschen AÜG zu umfassenden Änderungen, ...

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