TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
TPI 4, August 2017, Seite 174

Die neuen Regelungen zur Gewinnzurechnung bei Betriebsstätten

Drei Fallstudien aus deutscher und österreichischer Sichtweise

Gerhard Girlich, Siegfried Müller und Roland Macho

Mit dem Authorized OECD Approach (AOA) hat sich die Ermittlung der Betriebsstätteneinkünfte gerade in den Bereichen des Dotationskapitals und der Gewinnaufteilung bei Bau- und Montagebetriebsstätten grundlegend geändert. Deutschland hat den AOA bereits in das nationale Recht implementiert. Diese Regelungen können aber zu massiven Konflikten mit anderen Staaten – auch mit Österreich – und damit zu Doppelbesteuerungsrisiken für die Unternehmen führen.

1. Betriebsstättengewinnzurechnung

Der Fremdvergleichsgrundsatz findet sich sowohl in Art 7 als auch in Art 9 OECD-MA. Es ist daher nur folgerichtig, die Gewinnzurechnung für Betriebsstätten und verbundene Unternehmen zu vereinheitlichen. Soweit dies aufgrund der rechtlichen Unselbständigkeit der Betriebsstätte nicht möglich ist, muss mit Fiktionen gearbeitet werden. Genau diesen Überlegungen folgt der AOA.

1.1. Deutsche Entwicklungen

Aus Sicht der deutschen Finanzverwaltung wurde der AOA mit dem Amtshilferichtlinie-Umsetzungsgesetz (AmtshilfeRLUmsG) vom in das deutsche Ertragsteuerrecht implementiert. Soweit der OECD-Betriebsstättenbericht 2010 keine oder nur unzureichende Regelungen aufweist, hat Deutschland in der Betriebsstättengewinna...

Daten werden geladen...