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TPI 3, Juni 2021, Seite 108

Automatischer Informationsaustausch über Finanzkonten nach § 91 GMSG – Liste der teilnehmenden Staaten (1. 5. 2021)

TPI Redaktion

Info des 2021-0.400.603.

Diese BMF-Info listet alle Staaten und Territorien auf, welche für den Meldezeitraum 2021 zwecks automatischen Austausches von Informationen über Finanzkonten als teilnehmende Staaten nach § 91 GMSG gelten, und führt darüber hinaus jene Staaten und Territorien an, für die im Kalenderjahr 2021 Informationen gemäß § 4 GMSG an das zuständige Finanzamt übermittelt werden müssen.

Die Info des 2020-0.343.150, wird aufgehoben und durch diese Information ersetzt.

Als teilnehmende Staaten gelten einerseits sämtliche Mitgliedstaaten der Europäischen Union (§ 91 Z 1 GMSG; vgl Richtlinie 2011/16/EU idF Richtlinie 2014/107/EU), andererseits Staaten und Territorien, die in § 1 Verordnung des Bundesministers für Finanzen zu § 91 Z 2 GMSG über die Liste der teilnehmenden Staaten, BGBl II 2021/248, angeführt sind (§ 91 Z 2 GMSG), sowie jene Staaten und Territorien, mit denen die EU gesonderte Abkommen über den Austausch von Informationen über Finanzkonten abgeschlossen hat und die in einer von der Europäischen Kommission veröffentlichten Liste angeführt sind (§ 91 Z 3 GMSG).

Zur Klarstellung, welche Staaten und Territorien zwecks automatischen Austausches von Informationen über Finanzkonten im Kalenderja...

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