Jakom EStG | Einkommensteuergesetz
4. Aufl. 2011
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§ 99a Befreiung vom Steuerabzug
Literatur 2010 s bei § 99
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1. Allgemeines. Die Zinsen-LizenzgebührenRL (RL v , 2003/49/EG über eine gemeinsame StRegelung für Zahlungen von Zinsen und Lizenzgebühren zw verbundenen Unternehmen verschiedener Mitgliedstaaten) sieht unter bestimmten Voraussetzungen vor, dass Zahlungen von Zinsen oder Lizenzgebühren (quellen)stfrei erfolgen müssen (vgl anhängiges Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH, C-397/09, wonach neben QuSt auch die Nichtabzugsfähigkeit beim Zahlenden von der RL erfasst sein könnte). Die RL wurde dadurch umgesetzt, dass gem § 98 Abs 2 die beschr StPfl für derartige Einkünfte pauschal entfällt (auch keine StPfl iRd VA, dazu § 98 Rz 13). Im Verhältnis zur Schweiz sieht Art 12 DBA eine generelle QuStBefreiung für Lizenzgebühren vor (s auch 1. Aufl § 99a Rz 2). Zum Bericht der Kommission KOM(2009) 179 über die Umsetzung in 20 Mitgliedstaaten s Aigner D. SWI 09, 504. S eine ausführl Kommentierung in AK/Kofler/Tumpel § 21 Rz 208 ff (in Druck).
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2. Die Umsetzung der RL erfolgte in § 99a, der die Voraussetzungen für die Befreiung im Detail auflistet. Die Befreiung ist anzuwenden, wenn der Schuldner eine unbeschr stpfl Körperschaft oder ei...