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TPI 3, Juni 2021, Seite 82

Die neuen deutschen Verwaltungsgrundsätze 2020

Konkretisierung der Mitwirkungspflichten und der Schätzungsbefugnis für die Finanzverwaltung

Ulrike Wolff-Seeger und Erich Spensberger

Das deutsche BMF (dBMF) hat mit Datum vom neue Verwaltungsgrundsätze für die Prüfung der Einkunftsabgrenzung zwischen international verbundenen Unternehmen veröffentlicht. Diese Verwaltungsgrundsätze 2020 (VWG 2020) knüpfen an die Verwaltungsgrundsätze-Verfahren 2005 (VWG-Verfahren 2005) an und ersetzen diese, soweit es um Fragen der Mitwirkungspflichten gemäß § 90 AO sowie der Schätzung von Besteuerungsgrundlagen und Zuschlägen gemäß § 162 AO geht. Damit konkretisiert die Finanzverwaltung ihre Auffassung zu den Mitwirkungspflichten von Steuerpflichtigen weiter und zeigt die möglichen Rechtsfolgen bei Verstößen auf. Rechtsfolgen sollen nach den Vorgaben des Verwaltungsgebers dann eintreten, wenn ein Beteiligter Tatsachen, die ausschließlich oder überwiegend seiner Wissens- und Einflusssphäre zuzuordnen sind, nicht gegenüber der Finanzbehörde offenlegt und dadurch seine Mitwirkungspflichten nach § 90 Abs 1 bis 3 Satz 1 und 2 AO sowie § 200 AO verletzt. In diesen Fällen ist die Finanzbehörde befugt zu schätzen, da gemäß der BFH-Rechtsprechung der „Beweisverderber“ aus seinem Verhalten keinen Vorteil ziehen soll.

1. Historische Entwicklung und gesetzliche Grundlagen

In § 90 AO sind die Mitwirkungspflichten für Steuerpflichtige im Einzelnen normiert. Neben d...

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